Leutnant

Leutnant
Leut|nant ['lɔy̮tnant], der; -s, -s:
Offizier des untersten Grades.
Zus.: Reserveleutnant.

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Leut|nant 〈m. 6 oder (selten) m. 1
1. unterster Rang des Offiziers
2. Offizier in diesem Rang
● \Leutnant zur See Leutnant der Marine [<frz. lieutenant <mlat. locum tenens „Stellvertreter“ <lat. locus „Ort, Stelle“ + tenere „halten“]

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Leut|nant, der; -s, -s, selten: -e [frz. lieutenant, eigtl. = Stellvertreter (eines milit. Führers) < afrz. luetenant = Statthalter (= Stellvertreter des Königs) < mlat. locumtenens, zu lat. locus = Ort, Stelle u. tenere = haben, halten]:
a) <o. Pl.> (Militär) niedrigster Dienstgrad in der Rangordnung der Offiziere (bei Heer u. Luftwaffe) (Abk.: Lt.):
jmdn. zum L. befördern;
b) (Militär) Offizier dieses Dienstgrades:
ein junger L.;
c) Mitglied der Heilsarmee im dem Leutnant (a) entsprechenden Rang.

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Leutnant
 
[französisch lieutenant, eigentlich »Stellvertreter«, von mittellateinisch locum tenens »Platz haltend«] der, -s/-s, selten -e, in fast allen Armeen der unterste Offiziersdienstgrad (bei Seestreitkräften »Leutnant zur See«). Über dem Leutnant steht der u. a. in der Bundeswehr gemeinsam mit diesem die Dienstgradgruppe der Leutnante bildende Oberleutnant. In einigen Streitkräften (z. B. in der früheren Nationalen Volksarmee) gibt es als niedrigsten Offiziersdienstgrad den Unterleutnant. - Von etwa 1500 bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts wurde die Bezeichnung »Leutnant« ganz allgemein für den Stellvertreter eines Befehlshabers angewendet; auf der Ebene Gesamtaufgebot gab es dementsprechend die Dienststellungsbezeichnung »General-L.«, auf Regimentsebene diejenige des »Oberst-L.«, auf Fähnlein-/Kompanieebene diejenige des »Leutnants«. Mit dem Aufkommen der stehenden Heere in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts wandelte sich der Begriff zur Dienstgradbezeichnung des untersten Offiziersranges. Im 18. und 19. Jahrhundert erhielten die Einheiten mehrere Leutnants, die die Aufgaben von Zugführern ausübten. Gleichzeitig entstanden die Dienstgrade Premier- und Seconde-Lieutenant, die in Deutschland mit Wirkung vom 1. 1. 1899 in Oberleutnant und Leutnant umbenannt wurden.
 

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Leut|nant, der; -s, -s, selten: -e [frz. lieutenant, eigtl. = Stellvertreter (eines milit. Führers) < afrz. luetenant = Statthalter (= Stellvertreter des Königs) < mlat. locumtenens, zu lat. locus = Ort, Stelle u. tenere = haben, halten]: a) <o. Pl.> unterster Offiziersdienstgrad: jmdn. zum L. befördern; Abk.: Lt.; b) Träger des Dienstgrades eines Leutnants (a): ein junger L.; daneben der baumlange L. mit dem Schläfenschuss (Plievier, Stalingrad 327); Jeder 6. L. in den amerikanischen Streitkräften ist eine Frau (Spiegel 7, 1991, 146); c) Mitglied der Heilsarmee im dem ↑Leutnant (a) entsprechenden Rang.

Universal-Lexikon. 2012.

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